Shirasaya Katana mit Damaststahl Klinge
Dieses wunderschöne Shirasaya Katana wird nach traditioneller Japanischer Schmiedekunst in Handarbeit hergestellt. Die Klinge besteht aus Damaststahl (gefalteter Stahl) und wurde von Hand mit japanischem Schleifstein poliert sowie mit Ton gehärtet. Das Resultat ist eine hochglänzende, rasiermesserscharfe Klinge welche auch dicken Bambus problemlos durchtrennt und durch Papier gleitet wie durch Butter.
(Siehe auch: Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Katana Stahl Klingen?)
Die elegante Kombination aus Holz und Damaststahl machen dieses Katana zu etwas ganz Besonderem
Die umwerfende Damast Klinge wird mit einer eleganten Saya (Scheide) aus Palisander Holz und einem schlichten Griff (ebenfalls aus Palisander Holz) kombiniert.
- echtes Shirasaya Katana nach japanischer Art
(Shirasaya sind Katanas ohne dekorative Montierungen an Saya und Tsuka) - Klinge aus Damast (gefalteter Stahl)
- Saya aus Palisanderholz
- Ton gehärtet & handpoliert
- spiegelglatt & rasiermesserscharf
- Bambus Schneiden: Ja
Katana Material und Details
- Gesamtlänge: 106 cm
- Griff Länge: 27 cm
- Klinge Länge: 71 cm
- Klinge Breite: 3,2 cm
- Klinge Dicke: 0,7 cm
- Saya & Griff: Palisander Holz
- Klinge Material: gefalteter Stahl (Damaststahl)
- Klinge Härte: 50-58HRC
- Klinge Behandlung: handpoliert mit japanischem Schleifstein, Ton gehärtet (Hamon)
- Schärfe: rasiermesserscharf
Vorschau Shirasaya Katana
Sind Katanas in der Schweiz legal?
- Katana Schwerter gelten in der Schweiz nicht als Waffe im Sinne von Art. 4 Abs.1 Bst. c Waffengesetz (WG; SR 514.54).
- Bei missbräuchlichem Tragen kann das Katana als gefährlicher Gegenstand (Art. 4 Abs. 6 WG) beschlagnahmt und eingezogen werden.