Hochwertiges Katana Schwert
Dieses traditionelle, handgemachte Japanische Samurai Schwert überzeugt durch hochwertige Materialien, eine umwerfende Optik und viel Liebe zum Detail. Optisch ist das beeindruckende Katana an die Gunto (Japanische Militärschwerter) zur Zeit des zweiten Weltkriegs angelehnt – ein echtes Schmuckstück!
Erstklassiges, imponierendes Katana mit rasiermesserscharfer T10 Karbonstahl Klinge
Die 71 cm lange Klinge des Katana ist aus T10 Karbonstahl in Handarbeit hergestellt und mit Ton gehärtet sowie handpoliert – das Resultat: eine robuste, rasiermesserscharfe Klinge in Hochglanz. Die Saya (Messerscheide) ist komplett aus Eisen gefertigt und mit Oberflächenlack und detailgetreuen Verzierungen überzogen. Fuchi, Habira, Habaki, Seppe, Menuki und weitere Details des hochwertigen Katanas sind aus Messing gefertigt. Der 26 cm lange Griff (Tsuka) ist mit echter, weisser Rochenhaut hergestellt.
Echter Blickfang: handgemachtes Katana der Premiumklasse welches auf jedem Schwertständer eine unglaublich gute Figur abgibt.
Video Gunto Katana
Klinge und Saya
- T10 Stahlklinge (1090)
- Gesamtlänge: 106 cm
- Klinge Länge (ohne Habaki): 71 cm
- Klinge Material: 1095 Karbonstahl, Ton-gehärteter HCR
- Klinge Behandlung: Ton gehärtet, hand poliert mit japanischen Schwertstein
- Klinge Dicke: 7,0mm
- Klinge Breite: 3,2 cm
- Klinge Härte: 45-55HCR
- Scheide (Saya) Material: Eisen mit Oberflächenlack
- Scheide (Saya) Länge: 76 cm
Griff und weitere Details
- Griff (Tsuka) Material: echte, weisse Rochenhaut
- Griff (Tsuka) Länge: 29 cm
- Ito und Sageo: hochwertige, japanische Seide
- Klingenschärfe: rasiermesserscharf
- Tsuba Material: Messing, beschichtet
- Fuchi & Kashira Material: Messing
- Habaki Material: Messing
- Andere Details (Seppa, Menuki): Messing
Katana Präsentation
Hinweis zum Waffengesetz Schweiz
SURVIVO verkauft keine Produkte welche nach Schweizer Waffengesetz als Waffen gelten. Tragen Sie das Schwert niemals in der Öffentlichkeit und bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf.
- Katana Schwerter gelten in der Schweiz nicht als Waffe im Sinne von Art. 4 Abs.1 Bst. c Waffengesetz (WG; SR 514.54).
- Bei missbräuchlichem Tragen kann das Katana als gefährlicher Gegenstand (Art. 4 Abs. 6 WG) beschlagnahmt und eingezogen werden.
Raffi B –
Sehr gute Qualität, gute Schärfe, robust.
Alessandro F –
Das Katana kommt in echt noch besser zur Geltung als auf den Bildern, ein wirklich schönes Schwert!