Japanisches Katana Samurai-Schwert
Das berüchtigte Drachen-Katana ist ein echtes, originales, scharfes, japanisches Katanzo-Katana welches traditionell von Hand aus Karbonstahl geschmiedet wird. Der Hartholz-Griff wird mit imitierter Rochenhaut überzogen, denn bei einem traditionellen Samurai-Schwert muss bis ins kleinste Detail alles stimmen. Dieser aufwendige Prozess macht das Katana “Faiadoragon” zu einem echten und unverkennbaren Samurai-Schwert. Durch den letzten Schliff wird das Katana natürlich auch Rasiermesser scharf. Der Name “Faiadoragon” steht für Feuer-Drache und ist ein echtes Sinnbild, für originale, qualitativ hochwertige Katanas. Der extrem robuste Karbonstahl ist besonders gut geeignet, um eine oder sogar mehrere “Tatami-Omote” Matten gleichzeitig zu schneiden. Deshalb werden Katanas wie das “Faiadoragon” sehr gerne im japanischen Bambus Schnitt-Sport eingesetzt.
Das Katana “Faiadoragon” überzeugt mit seiner Performance, liegt sehr bequem in der Hand und ist ausgeglichen im Gewicht.
Metall wird durch Feuer getestet, ein Mann dadurch, was er sagt. (Takeda Nobushige, 1525 – 1561)
- komplett von Hand geschmiedet
- gefaltete 1060 Karbon-Stahl Klinge
- mit echter Bo-Hi (Hohlkehle / Blutrinne)
- Rochenhaut Imitation am Griff
- Tatami-Omote Matten schneiden: Ja
- Katana Schärfe: rasiermesserscharf
- Katana Gesamtlänge: 103cm
- Katana Klinge: 71cm
- Katana Grifflänge: 27cm
(Siehe auch: Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Katana Stahl Klingen?)
Japanisches Katana Galerie
Eigenschaften Katana:
- Insgesamt Länge: 103 cm
- Klinge Länge: 71 cm
- Griff Länge: 27 cm
- Klinge Material: gefalteter Karbonstahl (1060)
- Klinge: von Hand geschmiedet, geschliffen und poliert
- Klinge Dicke: 7 mm
- Klinge Breite: 3,2 cm
- Klinge Härte: 55-58HRC
- Scheide (Saya)Material: Hartholz Scheide, Lackiert
- Scheide (Saya) Länge: 76 cm
- Griff Material: Rochenhaut Imitation und Hartholz
- Ito und Sageo: schwarzes Polyester, gewickelt
- Klingen Schärfe: Rasiermesser scharf
- Tsuba Material: Messing
- Fuchi & Kashira Material: Messing
Hinweis zum Waffengesetz Schweiz
- Katana Schwerter gelten in der Schweiz nicht als Waffe im Sinne von Art. 4 Abs.1 Bst. c Waffengesetz (WG; SR 514.54).
- Bei missbräuchlichem Tragen kann das Katana als gefährlicher Gegenstand (Art. 4 Abs. 6 WG) beschlagnahmt und eingezogen werden.
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