Darf ich in der Schweiz ein Katana kaufen?
Sie möchten ein Katana kaufen, wissen jedoch nicht ob dies in der Schweiz legal ist? In diesem Beitrag klären wir die häufigsten Fragen bezüglich der Legalität von Katanas und des Waffengesetz der Schweiz.
Waffengesetz Schweiz: Katanas
Die Schweiz hat im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ein recht strenges Waffengesetz bezüglich Messer. Jedoch gelten Katanas gemäss Artikel 4, Absatz 1 des Schweizer Waffengesetz in der Schweiz nicht als Waffen.
In der Schweiz gelten japanische Schwerter (Katanas) nicht als Waffen und dürfen legal erworben werden.
Zitat vom Bund:
Schwerter, Degen mit symmetrischen spitzlaufenden mehr als 30 cm langen Klingen und japanische Schwerter (Katana, Wakizashi), gelten nicht als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c Waffengesetz (WG; SR 514.54). Bei missbräuchlichem Tragen können diese als gefährliche Gegenstände (Art. 4 Abs. 6 WG) beschlagnahmt und eingezogen werden.
Quelle: Entscheidungshilfe vom Bund für Messer gemäss Schweizer Recht (PDF)
Katanas dürfen in der Schweiz also problemlos gekauft werden und auch vom Ausland im Internet bestellt werden. Da es sich bei einem Katana gemäss Schweizer Recht nicht um eine Waffe handelt, besteht keine Sorge, dass das Katana am Schweizer Zoll beschlagnahmt wird.
Tragen Sie das Katana nie in der Öffentlichkeit, ansonsten kann es von der Polizei als gefährlicher Gegenstand beschlagnahmt werden!
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Disclaimer
Diese Recherche wurde von der Redaktion von SURVIVO nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt (Stand: August 2021). Wir verkaufen täglich Katanas an Schweizer Kunden ohne Probleme. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Rechtsberatung oder Handlungsempfehlung handelt.